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Während es bei den Kreisämtern des Hausruck- und des Traunviertels zu keinen territorialen Veränderungen des Zuständigkeitsbereiches gekommen ist, führte die Erwerbung des Innviertels im Jahre 1779 zur Errichtung des Innkreisamtes (mit dem Sitz in Ried im Innkreis) und bedingte damit die Zusammenlegung der nördlich der Donau gelegenen Kreisämter des Mühl- und Machlandviertels zum Mühlkreisamt. Mit der Einrichtung der Distriktskommissariate 1776 bzw. später der Pfleggerichte für das Innviertel stiegen die Kreisämter zu Mittelbehörden zwischen diesen und der späteren Landesregierung auf.

Im Zuge der Neuaufbaus der Behördenorganisation wurden sie dann aufgelöst und 1850 durch zwölf Bezirkshauptmannschaften mit kleineren Amtsbereichen, den Bezirken, ersetzt. 1854 wurde eine neue Struktur geschaffen, die ebenfalls nur wenige Jahre bestand: Es wurden wieder vier Kreisämter, in der Eigendefinition "Kreisbehörden", für die vier Landesviertel eingerichtet, denen jeweils zwischen neun und 15 Bezirksämter nachgeordnet gewesen sind. Bereits 1860 wurden die Kreisbehörden aufgelassen, 1868 auch die Bezirksämter.

Die nun vorgenommene Rückkehr zur Einteilung des Landes in Bezirke sollte sich endgültig als dauerhafte Lösung herausstellen. Noch im Herbst des Jahres 1868 nahmen die zwölf Bezirkshauptmannschaften sowie die drei städtischen Magistrate (Linz, Wels, Steyr) ihren Betrieb auf. Diese Organisation blieb im wesentlichen bis heute erhalten. Größere Gebietsveränderungen ergaben sich am Beginn des 20. Jahrhunderts durch die Einrichtung der BH Eferding (durch Gebietsabtretung der BH Grieskirchen und Wels) und der BH Urfahr-Umgebung (durch Gebietsabtretung der damals weiter nach Norden reichenden BH Linz-Land und Freistadt).

Einen vorübergehenden Einschnitt bildete die Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1938 und 1945. Die Bezirke wurden in Landkreise umgewandelt, an deren Spitze der Landrat stand. Im Land wurden einige Gebietsveränderungen zwischen den Landkreisen vorgenommen, der größte Eingriff bestand aber im Anschluss der beiden südböhmischen Landkreise Kaplitz und Böhmisch-Krumau an den Gau Oberdonau sowie der - erst 1947 rückgängig gemachte - Anschluss des Bezirksgerichtssprengels Aussee an den Landkreis Gmunden.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Verwaltungseinteilung von 1938 im großen und ganzen wieder hergestellt und blieb in dieser Form bis zum heutigen Tag bestehen.